Lehre - LärmVibrationsArbSchV

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinien 2003/10/EG „Lärm“ und 2002/44/EG „Vibration“ und deren Umsetzung in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist die bisherige Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschafen BGV B3 (UVV Lärm) mit ihren Grenzwerten abgelöst worden. Hannes Löschke Acoustical Engineering bietet gemeinsam mit L&P GmbH einen Lehrgang an, der betroffenen Arbeitgebern die notwendige Fachkunde zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz ermöglicht.

Informationen zu Lehrgangsterminen und zur Anmeldung finden sie auf den Seiten von L&P (www.loeschke-und-partner.de).